Zimmer Preise im Hotel Berlin
Preisliste 2012 für Ihre Übernachtung in Bad Bevensen
- Saison A: 01.04. - 14.10.2012 und 17.12. - 31.12.2012
- Saison B: 01.01. - 31.03.2012 und 15.10. - 16.12.2012
- Sonderpreise: Bei einem Aufenthalt von 7 bzw. 14 Übernachtungen reduzieren sich unsere Preise pro Person um € 1,00 bzw. um € 2,00 pro Nacht.
- In der Zeit vom 08.01. bis enschließlich 05.02.2012 machen wir Betriebsferien.
Doppelzimmer
- Zimmer im Hochparterre mit Dusche und Nordbalkon
A:92,00 EUR - B: 82,00 EUR
- Zimmer im Hochparterre mit Dusche und Südbalkon/ Zimmer im Sudterrain mit Dusche und Südterrasse
- A: 108,00 EUR - B: 98,00 EUR
- Zimmer in der 1. oder 2. Etage mit Dusche und Südbalkon/ Zimmer in der 1. oder 2. Etage mit Bad und Südbalkon
A: 114,00 EUR - B: 104,00 EUR
Einzelzimmer
- Zimmer 1. Etage mit Dusche, ohne Balkon, Nordseite
A: 55,00 EUR - B: 47,00 EUR - Zimmer 1. o. 2. Etage mit Dusche und Nordbalkon
A: 58,00 EUR - B: 50,00 EUR - Zimmer 1. Etage mit Dusche und Südbalkon
A: 65,00 EUR - B: 57,00 EUR
Sonstiges
- kostengünstiger Hol- und Bringservice
für Hamburg, Bremen, Berlin, Niedersachen und Schleswig-Holstein - Halbpension pro Person/ Tag
Saison A, B, C: 15,00 EUR - Zustellbett einschließlich Frühstücksbuffet pro Tag
Saison A, B, C: 25,00 EUR - Reservierter Parkplatz unter unserem Carport pro Tag
Saison A, B, C: 3,00 EUR
- Haustiere (nur auf Anfrage) pro Tag
Saison A, B, C: 8,00 EUR
Alle Preise pro Zimmer/ Nacht in Euro inkl. MwSt. für Übernachtung, Frühstück und kostenfreien Eintritt in die Jod-Sole-Therme
Gerne können Sie Zimmer und Übernachtung direkt auf unserer Website
online buchen oder mit uns Kontakt aufnehmen.
Weitere Angebote im Haus:
- Aufzug im Haus
- Nachmittags Kaffee, Tee, Kuchen/ Toren und Eisbecher
- Abends kleine Abendkarte mit kalten und warmen Gerichten sowie Halbpension
- Massageabteilung
- Infrarotkabine
- Elektrobikes
- Fahrradverleih
- Leih-Bademäntel
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)
1) Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer be stellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2) Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3) Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers, dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
5.a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5.b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
1) Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer be stellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2) Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3) Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers, dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
5.a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5.b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.



